SeatClass in Bremen
Datenschutz-Einordnung · Stand 24.10.2026
Darf ich SeatClass in Bremen mit Schülerdaten nutzen?
Lehrkräfte dürfen erforderliche Schülerdaten auf Privatgeräten verarbeiten: mit schriftlicher Datenschutzverpflichtung, Einverständnis zur Datenschutzkontrolle und Schutz vor fremdem Zugriff. Namen, Beurteilungsdaten und Fehlzeiten sind im amtlichen erfasst.
Anfrage an die Schulleitung
Schule, Gerät und Schulsystem angeben. Danach erhalten Sie eine begrenzte Einstiegsanfrage zum Anpassen und Kopieren.
Ohne Anmeldung. Sie senden selbst, hier wird nichts gesendet oder gespeichert.
Vergleichbare Apps unterliegen denselben Regeln. Entscheidend sind Einsatz und Datenverarbeitung.
Geltungsbereich: Öffentliche Schulen sowie Ersatzschulen und anerkannte Ergänzungsschulen nach § 1 BremSchulDSG. Andere private Trägerformen sind nicht automatisch erfasst.
Nicht nur SeatClass: Regeln für alle Schülerdaten-Apps
Die schulischen Datenschutzvorgaben gelten grundsätzlich für alle Apps, die Schülerdaten verarbeiten – nicht nur für SeatClass. Wir stellen sie hier transparent dar, damit Sie Ihren Einsatz fundiert prüfen können.
Die konkreten Voraussetzungen hängen von Bundesland, Schule, Gerät, Datenarten und Funktionen ab. Ein App-Wechsel allein hebt die Vorgaben nicht auf. Verarbeitet eine andere App Daten anders, kann auch die rechtliche Bewertung anders ausfallen.
Keine behördliche Zulassung nachgewiesen, keine pauschale Freigabe. Ihre Schule muss den konkreten Einsatz im geltenden Rechtsrahmen prüfen. Ungeklärte Fälle sind keine Freigabe – aber auch kein nachgewiesenes Totalverbot.
Voraussetzungen (3)
- § 4 Abs. 2: schriftliche Verpflichtung zur Beachtung des Datenschutzes und Einverständnis zur Kontrolle durch behördliche Datenschutzbeauftragte und Landesdatenschutzbeauftragte dokumentieren. Die Norm nennt keine zusätzliche vorherige Einzelgenehmigung.
- Nur für die eigene schulische Aufgabe erforderliche Daten aus § 1 der Datenverordnung verarbeiten; gesetzlicher und persönliche Zuständigkeit müssen zusammenpassen.
- Zugriff Dritter auf Browserdaten, Exporte und Sicherungen verhindern. Mit Schul-IT und Datenschutzbeauftragten den tatsächlichen Geräte- und prüfen. Nach Einrichtung des lokalen Schutzes verschlüsselt SeatClass den Arbeitsbestand im Browser mit AES-GCM und einer eigenen Sitzungsfreigabe. Die Einrichtung auf Ihrem Gerät ist damit nicht nachgewiesen; ältere unverschlüsselte Bestände müssen zuvor umgestellt werden. Geschützte Benutzerzugänge und zusätzlicher Geräteschutz bleiben erforderlich. Der Schutz ersetzt keine Gerätesperre, schützt keine bereits freigegebene Sitzung vor Mitbenutzung und verschlüsselt nicht automatisch Downloads, Ausdrucke oder andere Kopien.
Grenzen (3)
- Der Privatgeräteweg gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte und Betreuungskräfte. Andere Schulbedienstete sind nach § 4 Abs. 2 ausgeschlossen.
- Fehlzeiten erlauben nicht automatisch Krankheitsdetails. Gesundheitsdaten verlangen nach § 2 Abs. 1 zwingende Erforderlichkeit; keine beliebigen sensiblen Notizarchive.
- Fotos, identifizierende Gesichtsdaten, Cloudbackup, PDF-Serverupload und KI sind durch die Privatgeräteregel nicht automatisch erlaubt.
Geräte
- Privat: Windows / macOS / Linux:Voraussetzungen
- Privat: iOS / iPadOS / Android / ChromeOS:Voraussetzungen
- Dienstliches Unterrichts- oder Leihgerät:Voraussetzungen
- Verwaltetes dienstliches Verwaltungsgerät:Voraussetzungen
Wichtig: SeatClass speichert lokal im Browser. Cloudbackups beseitigen keine lokalen Daten. PDF-Import kann Dateien auch ohne KI an den Server übertragen; KI sowie Fotos und lokale Gesichtspositionen für Zuschnitt und Badges separat klären. Ein Identitätsabgleich findet nicht statt.
Details zum Nachlesen
Was SeatClass tatsächlich verarbeitet
- SeatClass speichert Unterrichtsdaten im Browser, auch offline. Nach Einrichtung des lokalen Schutzes verschlüsselt SeatClass den Arbeitsbestand im Browser mit AES-GCM und einer eigenen Sitzungsfreigabe. Die Einrichtung auf Ihrem Gerät ist damit nicht nachgewiesen; ältere unverschlüsselte Bestände müssen zuvor umgestellt werden. Geschützte Benutzerzugänge und zusätzlicher bleiben erforderlich. Der Schutz ersetzt keine Gerätesperre, schützt keine bereits freigegebene Sitzung vor Mitbenutzung und verschlüsselt nicht automatisch Downloads, Ausdrucke oder andere Kopien.
- Ein Cloudbackup ist eine zusätzliche Kopie. Es beseitigt weder lokale Daten noch ein Speicherverbot. Neue Sicherungen im Format V2 verwenden AES-256-GCM und einen unabhängig gesicherten SC2-Wiederherstellungscode. Nach der Umstellung ist dieser mit dem lokalen Schutz verbunden; Backupcodes werden im geschützten Bestand verschlüsselt gespeichert. Nur beim Altformat V1 gilt das frühere Kennung-/Salt-Verfahren. Andere Exporte sind nicht automatisch verschlüsselt.
- Der PDF-Import kann vollständige Arbeiten zur Textextraktion an den SeatClass-Server übertragen – auch ohne KI. Bei KI werden Inhalte zusätzlich über externe Dienste verarbeitet. Solche Funktionen vor Klärung von Rechtsgrundlage, Empfängern, Verträgen und Schutz nicht mit Schülerdaten nutzen.
- Fotos, Gesichtspositionen für Zuschnitt und Badges, Krankheitsgründe und freie Notizen brauchen eine eigene Zweck- und Rechtsprüfung. Die Gesichtserkennung bestimmt lokal Gesichtspositionen für Zuschnitt und Badges. Sie gleicht keine Identitäten ab, speichert keine Merkmalsprofile zur Wiedererkennung und ordnet Gesichtern nicht automatisch Schülernamen zu. Ein normales Foto ist nicht automatisch ein biometrisches Datum.
- Diese Recherche ist keine behördliche Zulassung oder Garantie. Schulleitung und zuständige Datenschutzbeauftragte müssen den konkreten Einsatz prüfen. Für und nicht erfasste Schulformen ist die eigene Rechtslage gesondert zu klären.
- SeatClass setzt bei Gesundheitsdaten auf Privacy by Design: Datenschutz ist bereits in der Gestaltung berücksichtigt. Es gibt bewusst keine Auswahl für „Krankheit“ oder „Arzttermin“. Stattdessen stehen neutrale organisatorische Angaben wie „Termin“ zur Verfügung. Hinweise an Anwesenheits- und Notizfeldern leiten dazu an, nur organisatorische Angaben und keine Gesundheitsdaten einzutragen. Der Standardumfang ist ohne Gesundheitsangaben vorgesehen. Diese Eingabehinweise sind keine technische Inhaltsfilterung.
- Bei der KI-Punktebewertung und KI-Sprachkorrektur übermittelt SeatClass keine Schülernamen oder Klassenangaben als separate Metadaten an die KI. Schülerlösungen können dennoch sensible Daten enthalten. Namen oder persönliche Angaben im Lösungstext oder Bild werden nicht automatisch entfernt.
- Die KI-Bewertung ist nicht für alle Texte geeignet. Geeignet: Sachliche Antworten, Definitionen, Berechnungen und unpersönliche Textanalysen. Vorsicht: Besonders bei Deutsch, Fremdsprachen, Religion/Ethik und Gemeinschaftskunde. Nicht geeignet: Texte mit persönlichen Erlebnissen, Gesundheitsdaten oder religiösen bzw. politischen Überzeugungen von Schülern.
Geräte im Einzelnen
- Privat: Windows / macOS / Linux Voraussetzungen
- § 4 Abs. 2: schriftliche Verpflichtung, Kontroll-Einverständnis, Schutz und schulische Erforderlichkeit.
- Privat: iOS / iPadOS / Android / ChromeOS Voraussetzungen
- Dieselben Voraussetzungen; die Norm unterscheidet nicht nach Betriebssystem. Browserdaten und Gerätesicherungen mitprüfen.
- Dienstliches Unterrichts- oder Leihgerät Voraussetzungen
- Nur erforderliche schulische Daten und vorgesehene Nutzung; Gerätebesitz ersetzt keine schulische Softwareentscheidung.
- Verwaltetes dienstliches Verwaltungsgerät Voraussetzungen
- Aufgabe, berechtigte Rolle, schulische App-Zulassung und Schutz nach §§ 2, 4 und 11–12 prüfen.
Welche Daten – wie eingeordnet
- Namen und Noten
- Nur erforderliche Namen und Noten der eigenen Schüler im jeweils belegten schulischen Aufgaben- und .
- Anwesenheit / Fehlzeiten
- Erforderliche Fehlzeiten sind in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. l der Datenverordnung ausdrücklich genannt.
- Gründe für Fehlzeiten
- Krankheits-/Diagnose- oder andere sensible Gründe nicht aus einer Erlaubnis zur Fehlzeitenerfassung ableiten.
- Verhaltens- und Freitextnotizen
- Erforderliche persönliche Notizen und schulbegleitende Vermerke sind nach § 4 Abs. 3 auch elektronisch möglich. Sensible Inhalte und unbegrenzte Verhaltensarchive sind damit nicht pauschal erlaubt.
- Schülerfotos
- Nicht pauschal freigegeben. Zweck, und Rechtsgrundlage vor der Nutzung gesondert klären.
- Gesichtspositionen für Zuschnitt & Badges
- Keine nachgewiesene Freigabe für namensbezogene Gesichtsvektoren zur Wiedererkennung; Art.-9-Ausnahme und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen.
- Schülerarbeiten / Abgaben
- Aufbewahrung eingereichter Arbeiten und deren Serverupload/KI-Auswertung sind getrennte Entscheidungen.
Speicher- und Löschfristen
Private Daten spätestens nach Ende des jeweils nächsten Schuljahres löschen (§ 4 Abs. 2). Löschung und Aufbewahrung von Exporten, Sicherungskopien und schulischen Originalakten getrennt planen.
Quellen (2)
- Bremisches Schuldatenschutzgesetz(öffnet in neuem Tab)
- Herausgeber
- Freie Hansestadt Bremen / Transparenzportal
- Stelle
- §§ 1–2 und § 4 Abs. 1–3
- Fassung
- Zuletzt geändert am 01.04.2025; aktuelle Gesamtausgabe beim Abruf
- Abgerufen
- 24.10.2026
- Fundstelle
- https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-schuldatenschutzgesetz-bremschuldsg-vom-27-februar-2007-270393?template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Die Senatorin für Kinder und Bildung bestimmt durch Rechtsverordnung die Daten, die nach Absatz 1 verarbeitet werden dürfen und die Zwecke, für die sie verarbeitet werden dürfen, näher.
- Verordnung über die Datenverarbeitung durch Schulen und Schulbehörden(öffnet in neuem Tab)
- Herausgeber
- Freie Hansestadt Bremen / Transparenzportal
- Stelle
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, i, k–m und Nr. 2
- Fassung
- Vom 08.11.2011, gültig ab 01.08.2011; beim Abruf aktuelle Gesamtausgabe
- Abgerufen
- 24.10.2026
- Fundstelle
- https://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.69588.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Daten, die für den durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes vorgesehenen Umfang der Beurteilung der Schülerinnen und Schüler erforderlich sind (Beurteilungsdaten)
Recherchegrundlage, keine Rechtsgarantie. Einordnung: Voraussetzungen. Klärung mit Schulleitung und Datenschutzbeauftragten; rechtliche Auslegungsfragen ggf. mit Schulaufsicht oder fachjuristisch prüfen.
Oberschule mit Binnendifferenzierung
Die Bremer Oberschule arbeitet bewusst ohne äußere Differenzierung in feste Kurse: Stattdessen unterrichten Lehrkräfte heterogene Klassen mit gestaffelten Aufgaben. SeatClass unterstützt das mit aufgabenbezogenen Punkteschlüsseln pro Niveau und einem Notenbuch, das pro Schüler den Schwerpunkt (ESA-Niveau, MSA-Niveau, gymnasiale Empfehlung) speichert.
ESA und MSA in der Oberschule
ESA (Einfache Berufsbildungsreife) und MSA (Mittlerer Schulabschluss) werden an der Oberschule in einem System geführt. Welcher Abschluss erreicht wird, ergibt sich aus den Noten am Ende von Klasse 9 bzw. 10. SeatClass behält die Anforderungen im Auge und meldet sich, wenn ein Schüler den nächsten Abschluss nicht mehr sicher erreicht.
Inklusion und Förderpläne
Bremen hat eine der höchsten Inklusionsquoten Deutschlands. SeatClass speichert pro Schüler einen Förderschwerpunkt (Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) und ermöglicht abweichende Bewertungen — wichtig, damit Förderschüler nicht im Notensystem 1–6 untergehen, wenn sie zieldifferent unterrichtet werden.
Bremisches Schulgesetz und Notengebung
Das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und die Zeugnisverordnung regeln Notengebung mit der Standardskala 1–6 plus Tendenzen, in der Oberstufe das 15-Punkte-System. SeatClass setzt das ohne Konfigurationsaufwand um. Notenübersichten lassen sich als Excel und Schülerlisten als JSON exportieren; eine direkte Übernahme in die Bremer Schulverwaltung ist damit nicht zugesichert.
Häufige Fragen
Darf ich SeatClass in Bremen mit Schülerdaten nutzen?
Lehrkräfte dürfen erforderliche Schülerdaten auf Privatgeräten verarbeiten: mit schriftlicher Datenschutzverpflichtung, Einverständnis zur Datenschutzkontrolle und Schutz vor fremdem Zugriff. Namen, Beurteilungsdaten und Fehlzeiten sind im amtlichen Datenkatalog erfasst. § 4 Abs. 2: schriftliche Verpflichtung zur Beachtung des Datenschutzes und Einverständnis zur Kontrolle durch behördliche Datenschutzbeauftragte und Landesdatenschutzbeauftragte dokumentieren. Die Norm nennt keine zusätzliche vorherige Einzelgenehmigung. Nur für die eigene schulische Aufgabe erforderliche Daten aus § 1 der Datenverordnung verarbeiten; gesetzlicher Datenkatalog und persönliche Zuständigkeit müssen zusammenpassen. Zugriff Dritter auf Browserdaten, Exporte und Sicherungen verhindern. Mit Schul-IT und Datenschutzbeauftragten den tatsächlichen Geräte- und Speicherschutz prüfen. Nach Einrichtung des lokalen Schutzes verschlüsselt SeatClass den Arbeitsbestand im Browser mit AES-GCM und einer eigenen Sitzungsfreigabe. Die Einrichtung auf Ihrem Gerät ist damit nicht nachgewiesen; ältere unverschlüsselte Bestände müssen zuvor umgestellt werden. Geschützte Benutzerzugänge und zusätzlicher Geräteschutz bleiben erforderlich. Der Schutz ersetzt keine Gerätesperre, schützt keine bereits freigegebene Sitzung vor Mitbenutzung und verschlüsselt nicht automatisch Downloads, Ausdrucke oder andere Kopien. Keine behördliche Produktzulassung. Öffentliche Schulen sowie Ersatzschulen und anerkannte Ergänzungsschulen nach § 1 BremSchulDSG. Andere private Trägerformen sind nicht automatisch erfasst.
Welche Funktionen sind nicht automatisch freigegeben?
Der Privatgeräteweg gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte und Betreuungskräfte. Andere Schulbedienstete sind nach § 4 Abs. 2 ausgeschlossen. Fehlzeiten erlauben nicht automatisch Krankheitsdetails. Gesundheitsdaten verlangen nach § 2 Abs. 1 zwingende Erforderlichkeit; keine beliebigen sensiblen Notizarchive. Fotos, identifizierende Gesichtsdaten, Cloudbackup, PDF-Serverupload und KI sind durch die Privatgeräteregel nicht automatisch erlaubt. Der PDF-Import kann vollständige Arbeiten zur Textextraktion an den SeatClass-Server übertragen – auch ohne KI. Bei KI werden Inhalte zusätzlich über externe Dienste verarbeitet. Solche Funktionen vor Klärung von Rechtsgrundlage, Empfängern, Verträgen und Schutz nicht mit Schülerdaten nutzen.
Wie vermeidet SeatClass die gezielte Erfassung von Gesundheitsdaten?
SeatClass setzt bei Gesundheitsdaten auf Privacy by Design: Datenschutz ist bereits in der Gestaltung berücksichtigt. Es gibt bewusst keine Auswahl für „Krankheit“ oder „Arzttermin“. Stattdessen stehen neutrale organisatorische Angaben wie „Termin“ zur Verfügung. Hinweise an Anwesenheits- und Notizfeldern leiten dazu an, nur organisatorische Angaben und keine Gesundheitsdaten einzutragen. Der Standardumfang ist ohne Gesundheitsangaben vorgesehen. Diese Eingabehinweise sind keine technische Inhaltsfilterung.
Gibt die KI-Bewertung Namen und Klassen weiter, und welche Texte eignen sich?
Bei der KI-Punktebewertung und KI-Sprachkorrektur übermittelt SeatClass keine Schülernamen oder Klassenangaben als separate Metadaten an die KI. Schülerlösungen können dennoch sensible Daten enthalten. Namen oder persönliche Angaben im Lösungstext oder Bild werden nicht automatisch entfernt. Die KI-Bewertung ist nicht für alle Texte geeignet. Geeignet: Sachliche Antworten, Definitionen, Berechnungen und unpersönliche Textanalysen. Vorsicht: Besonders bei Deutsch, Fremdsprachen, Religion/Ethik und Gemeinschaftskunde. Nicht geeignet: Texte mit persönlichen Erlebnissen, Gesundheitsdaten oder religiösen bzw. politischen Überzeugungen von Schülern.
Reicht lokale Speicherung oder ein verschlüsseltes Backup aus?
SeatClass speichert Unterrichtsdaten im Browser, auch offline. Nach Einrichtung des lokalen Schutzes verschlüsselt SeatClass den Arbeitsbestand im Browser mit AES-GCM und einer eigenen Sitzungsfreigabe. Die Einrichtung auf Ihrem Gerät ist damit nicht nachgewiesen; ältere unverschlüsselte Bestände müssen zuvor umgestellt werden. Geschützte Benutzerzugänge und zusätzlicher Geräteschutz bleiben erforderlich. Der Schutz ersetzt keine Gerätesperre, schützt keine bereits freigegebene Sitzung vor Mitbenutzung und verschlüsselt nicht automatisch Downloads, Ausdrucke oder andere Kopien. Ein Cloudbackup ist eine zusätzliche Kopie. Es beseitigt weder lokale Daten noch ein Speicherverbot. Neue Sicherungen im Format V2 verwenden AES-256-GCM und einen unabhängig gesicherten SC2-Wiederherstellungscode. Nach der Umstellung ist dieser mit dem lokalen Schutz verbunden; Backupcodes werden im geschützten Bestand verschlüsselt gespeichert. Nur beim Altformat V1 gilt das frühere Kennung-/Salt-Verfahren. Andere Exporte sind nicht automatisch verschlüsselt.
Was ist über produktive Inhaltsprotokolle nachgewiesen?
Nein. Bei einer freigegebenen produktiven Prüfung am 26.10.2026 erschienen künstliche PDF-Formularangaben und Wörter einer künstlichen KI-Korrektur im Laufzeitprotokoll. Die lokale Quellcodeprüfung mit reduzierten Diagnoseausgaben belegt weder die Veröffentlichung dieses Stands noch produktive Inhaltsfreiheit. Weitere Plattform-, Proxy-, Fehler- und KI-Protokolle sowie Zugriffe, Aufbewahrung, Kopien und vollständige Löschung sind gesondert nachzuweisen. Daraus folgt weder Entwarnung noch der Nachweis, dass jede aktuelle Funktion sämtliche Inhalte protokolliert; maßgeblich sind die dokumentierten Grenzen in den Datenschutzinformationen.
Wie lange darf ich Daten behalten?
Private Daten spätestens nach Ende des jeweils nächsten Schuljahres löschen (§ 4 Abs. 2). Löschung und Aufbewahrung von Exporten, Sicherungskopien und schulischen Originalakten getrennt planen.
Kann SeatClass eine inklusiv beschulte Oberschulklasse abbilden?
Ja. Pro Schüler hinterlegen Sie das Niveau (ESA, MSA, gymnasiale Empfehlung) und gegebenenfalls einen Förderschwerpunkt. Bei Klassenarbeiten können Punkteschlüssel und Bewertung pro Niveau abweichen.
Geht zieldifferente Bewertung im Notenbuch?
Ja. Für Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung können Sie statt Ziffernoten freie Beobachtungen führen, die direkt in den Excel-Export für den Lernentwicklungsbericht fließen.
Ist SeatClass kompatibel mit der Bremer Schulverwaltung?
Eine direkte Schnittstelle zur Bremer Schulverwaltung gibt es nicht. SeatClass exportiert Schülerlisten in den Klassen-Einstellungen als JSON und Notenübersichten als Excel. Ein CSV-Export für diese Daten wird nicht angeboten. Das Schulsekretariat muss prüfen, ob und wie die jeweilige Verwaltungssoftware diese Dateien weiterverwenden kann.
Loslegen — kostenlos in der Tester-Phase
Zunächst ohne echte Schülerdaten ausprobieren. Vor dem schulischen Einsatz die oben genannten Voraussetzungen klären.